AUSLEGUNG

Bedingungen: diese Verkaufsbedingungen.

Vertrag: jeder Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden über den Verkauf von Waren, in den diese Bedingungen einbezogen sind.

Kunde: die Person, Personengesellschaft oder Gesellschaft, die Waren von der Gesellschaft kauft.

Waren: alle Waren, deren Lieferung durch die Gesellschaft an den Kunden im Vertrag vereinbart ist (einschließlich einzelner Teile davon).

Verkauf: der Verkauf von Waren durch die Gesellschaft an den Kunden.

•   ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

•   BESCHREIBUNG

•   LIEFERUNG

•   NICHTLIEFERUNG

•   GEFAHR/EIGENTUM

•   PREIS

Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gemäß Ziffer 4.1 außerdem zuzüglich sämtlicher Frachtkosten.

•   ZAHLUNG

•   GEWÄHRLEISTUNGEN

•   HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

•   FREISTELLUNG

Der Kunde hat die Gesellschaft schadlos zu halten und vollständig freizustellen und ihr auf Verlangen alle angemessenen Kosten, Gebühren, Verluste oder Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungs- und sonstiger professioneller Gebühren und Aufwendungen) zu zahlen, die der Gesellschaft entstehen oder die sie erleidet (einschließlich insbesondere unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeverluste, entgangenen Gewinns und Rufschädigung, Verlusts oder Beschädigung von Eigentum, Verlusten infolge der Verletzung oder des Todes einer Person sowie des Verlusts der Möglichkeit, Ressourcen anderweitig einzusetzen), soweit diese unmittelbar oder mittelbar aus Betrug oder Fahrlässigkeit des Kunden, der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen; Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft dem Kunden diese Kosten, Gebühren und Verluste schriftlich bestätigt.

•   BEENDIGUNG

•   PFLICHTEN DES KUNDEN, PERSONENBEZOGENE DATEN UND RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

•   ABTRETUNG UND UNTERVERGABE

Die Gesellschaft, nicht jedoch der Kunde, darf den Vertrag oder einen Teil davon auf eine Person, Personengesellschaft oder Gesellschaft übertragen und ihre Verpflichtungen aus einem beliebigen Teil des Vertrags ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer vergeben.

•   HÖHERE GEWALT

Die Gesellschaft behält sich vor, den Liefertermin zu verschieben, den Vertrag zu stornieren oder die vom Kunden bestellte Warenmenge zu reduzieren, ohne dem Kunden gegenüber zu haften, wenn sie aufgrund von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle an der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit gehindert oder dabei verzögert wird. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, Krieg oder nationaler Notstand, Terrorakte, Proteste, Aufruhr, innere Unruhen, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Epidemie, Aussperrungen, Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der Parteien betreffen), Beschränkungen oder Verzögerungen bei Frachtführern, die Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung ausreichender oder geeigneter Materialien sowie Stromausfälle, Computerviren, Systemausfälle, Spyware oder Schadsoftware.

•   ALLGEMEINES

Zustandekommen, Bestehen, Auslegung, Erfüllung, Wirksamkeit und sämtliche Aspekte des Vertrags unterliegen englischem Recht. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

Jedes Recht und jeder Rechtsbehelf der Gesellschaft aus dem Vertrag gilt unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsbehelfe der Gesellschaft, unabhängig davon, ob diese aus dem Vertrag entstehen.

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